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10. August 2007

Pressemitteilung

Baden und Surfen im Englischen Garten verboten

Die Bayerische Schlösserverwaltung und die Verwaltung des Englischen Gartens machen aus gegebenem Anlass und aufgrund einer in der Presse verkürzt wiedergegebenen Äußerung der Verwaltung darauf aufmerksam, dass Baden und Wassersport in den Gewässern des Englischen Gartens nach den derzeit geltenden Anlagevorschriften der Schlösserverwaltung verboten sind.

Insbesondere an den Hauptgefahrenstellen wie beispielweise an der Surferwelle an der Prinzregentenbrücke sowie an der Brücke beim Tivolikraftwerk weisen "Baden verboten"- bzw. "Surfen verboten"-Schilder auf die Lebensgefahr hin. Die Anlagenordnung verbietet Baden und Wassersport in diesen Gewässern, da eine gefahrlose Benutzung nicht gewährleistet werden kann. Die Besucher werden dringend gebeten, dafür die von der Stadt München vorgesehenen Badeplätze an der Isar oder die städtischen Freibäder aufzusuchen.

Die Verwaltung des Englischen Garten schließt jegliche Haftung für Unfälle, die sich beim Baden oder sonstigen Wassersportarten wie beispielsweise Surfen im Bereich des Englischen Gartens ereignen, aus.

Der größte Bach im Englischen Garten ist der Eisbach. Zu den Gewässern gehören zudem unter anderem der Schwabinger Bach, der Kleinhesseloher See, der Entenvollierbach, der Oberstjägermeisterbach, der Schwammerlweiher, der Entenfallweiher und der Libellenweiher sowie der Untere und Obere Wehrbach.

 

Presse-Informationen:
Ines Holzmüller, Pressesprecherin der Bayerischen Schlösserverwaltung
Telefon (0 89) 1 79 08-160, Fax (0 89) 1 79 08-190, presse@bsv.bayern.de


Pressemitteilung 10. August 2007


 
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