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1. Dezember 2015

Pressemitteilung

Söder: Freier Eintritt in Bayerns Geschichte

Schlösser, Burgen und Residenzen künftig auch für Schüler von Berufsschulen und Berufsfachschulen kostenlos

Ab 1. Januar 2016 erhalten auch Berufsschüler und Schüler von Berufsfachschulen unabhängig von ihrem Alter freien Eintritt in die Objekte der Bayerischen Schlösserverwaltung. „Überall in Bayern gibt es prachtvolle Schätze aus vielen Jahrhunderten der reichhaltigen Geschichte zu entdecken. Sie sind ein wesentlicher Teil unsere Heimat. Sie prägen unser besonderes bayerisches Selbstverständnis mit. Die Schülerinnen und Schüler können in ihrer Freizeit unentgeltlich das geschichtliche Erbe Bayerns erkunden“, stellte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder am Dienstag (1.12.) fest. Berufsschüler und Schüler von Berufsfachschulen werden mit der Neuregelung der Tarifbestimmungen den Schülern anderer Schularten gleichgestellt.

„Wir haben viele Sehenswürdigkeiten, darunter einzigartige Schlösser, Burgen und Parkanlagen: ein kulturhistorisches Erbe von Weltrang“, betonte Söder. Mit 45 Burgen, Schlössern und Residenzen und rund 80 verschiedenen Museen ist Bayern mit seiner Schlösserverwaltung der größte staatliche Museumsträger in Deutschland. Neuschwanstein beispielsweise ist mit Abstand das beliebteste Schloss in Bayern und weltweit bekannt. Die Residenz Würzburg oder das Markgräflichen Opernhaus Bayreuth gehören zum Welterbe der UNESCO und sind Gesamtkunstwerke erstaunlicher Universalität. Die staatlichen Schlösser, Burgen und Residenzen ziehen jährlich über fünf Millionen Besucher aus aller Welt an, von Schloss Johannisburg und Burg Lauenstein bis zum Königshaus auf dem Schachen oder der Burg zu Burghausen.

Ab dem 1. Januar 2016 erhalten alle Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, beruflichen Schulen und Schulen für Kranke gegen Vorlage des Schülerausweises generell freien Eintritt. Ausgenommen sind nur Schülerinnen und Schüler von Schulen des zweiten Bildungswegs sowie Sprachschüler. Kinder und Jugendliche haben bis zum vollendeten 18. Lebensjahr generell freien Eintritt in die Objekte der Bayerischen Schlösserverwaltung.

 

Pressemitteilung Nr. 527/15
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Pressemitteilung 1. Dezember 2015


 
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