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Richtlinien für Restaurierungsdokumentationen

 

 

Im Restaurierungszentrum der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen arbeitet seit 1999 eine Gruppe von Restauratoren verschiedener Fachrichtungen an der Erarbeitung eines einheitlichen Dokumentationsschemas. Anlass zur Gründung dieser Arbeitsgruppe war das gemeinsame Anliegen, ein übergeordnetes Grundschema für Dokumentationen zu erarbeiten, das sowohl von allen Fachwerkstätten der Schlösserverwaltung als auch von freiberuflichen Restauratoren, die für die Institution tätig sind, genutzt werden kann. 

Ziel war es, eine Systematik vorzulegen, mit der einheitlichere, vergleichbare Dokumentationen entstehen, die die Einhaltung unserer Mindestanforderungen garantieren - dies auch im Hinblick auf eine in der Zukunft angestrebte zentrale Archivierung. Hierzu wurden beispielsweise die Anforderungen an alterungsbeständige Dokumentationsmaterialien klar definiert. 

Es wurden folgende Informationsblätter und Dokumentationsschemata erarbeitet: 

externer Link Allgemeine Richtlinien zur Erstellung von Restaurierungsdokumentationen (pdf-Datei, 22 KB)
externer Link Liste alterungsbeständiger Materialien für Dokumentationen (pdf-Datei, 41 KB)

Dokumentationsdeckblatt mit vorgegebenem Inhaltsverzeichnis:
externer Link Dokumentationsdeckblatt als pdf-Datei, 22 KB
externer Link Dokumentationsdeckblatt als Word-Datei, 60 KB

Dokumentationsdeckblatt mit vorgegebenem Inhaltsverzeichnis zur Baurestaurierung:
externer Link Dokumentationsdeckblatt Baurestaurierung als pdf-Datei, 22 KB
externer Link Dokumentationsdeckblatt Baurestaurierung als Word-Datei, 230 KB

Fotoprotokoll:
externer Link Fotoprotokoll als pdf-Datei, 72 KB
externer Link Fotoprotokoll als als Word-Datei, 214 KB

Vorlage für bedruckte Fotokartons:
externer Link Vorlage Fotokarton als pdf-Datei, 29 KB
externer Link Vorlage Fotokarton als Word-Datei, 230 KB

Die vorstehenden Informationsblätter und Dokumentationsschemata stehen für Sie als pdf-Dateien bzw. als Word-Dokumente zur Verfügung. Bitte wählen Sie die entsprechende Datei durch Anklicken aus!


Diese Vorgaben gelten verbindlich für alle Restaurierungsarbeiten innerhalb und im Auftrag der Schlösserverwaltung. Trotzdem sind sie ausreichend flexibel, sodass auch individuelle bzw. fachrichtungsbezogene Besonderheiten bei Objekten bzw. Projekten eingearbeitet werden können, ohne das Grundschema zu verlassen. Seit Juli 2001 finden diese Richtlinien nun Anwendung und haben sich weitgehend bewährt. Neue Erfahrungen und Erkenntnisse sollen auch weiterhin eingearbeitet werden und einen aktuellen Stand gewährleisten.

Mitgearbeitet haben Peter Axer (Grafikrestaurierung), Marion Biesalski (Skulpturenrestaurierung), Rainer Herrmann (Fotografie), Beate Kneppel (Textilrestaurierung), Sonja Seidel (Gemälderestaurierung), Thomas Steffny und Stephan Wolf (Restaurierung von Wandmalerei und architekturgebundenen Oberflächen).

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