Die Bayerische Schlösserverwaltung beantwortet für Sie die wichtigsten Fragen hierzu:
Weltkulturerbe sind Stätten, Bauten oder Landschaften von außergewöhnlichen universellen Wert für die ganze Menschheit. An ihnen ist einzigartige Kunst, Architektur, Kultur oder auch Menschheitsgeschichte erhalten und erfahrbar.
Diese Stätten stehen für die Kulturgeschichte der Menschheit aller Kulturen.
Mittlerweile sind weltweit über 1000 Stätten eingetragen.
Die Bayerischen Königsschlösser Ludwigs II.
Das sind Schloss Neuschwanstein, Schloss Linderhof mit dem Königshaus am Schachen und das Neue Schloss Herrenchiemsee als gemeinsame Nominierung.
Seit 2015 hat der Freistaat Bayern offiziell den Vorschlag „Gebaute Träume. Die Schlösser König Ludwigs II. von Bayern: Neuschwanstein, Linderhof, Schachen und Herrenchiemsee“ bei der UNESCO in Paris angemeldet.
Die Einreichung des Antrags zur formellen (freiwilligen) Vorprüfung ist für den 30. September 2023 geplant.
Der finale Welterbeantrag soll am 1. Februar 2024 bei der UNESCO eingereicht werden.
Mit einer Entscheidung der UNESCO wird im Sommer 2025 gerechnet.
Die Königsschlösser Ludwigs II. faszinieren seit 1886 die Menschen weltweit. Als einzigartige Bauten ihrer Zeit und Gesamtkunstwerke von Landschaft, Architektur, Kunst und Technik gehören sie zu den herausragenden Kulturdenkmälern ihrer Epoche.
In den Königsschlössern Ludwigs II. sind einzigartige Erzeugnisse von Kunsthandwerk und innovativer Technik erhalten, die es in dieser Perfektion nirgendwo gibt.
Die „gebauten Träume“ König Ludwigs II. sind mehr als nur Schlossbauten im 19. Jahrhundert. Als perfekt inszenierte Erlebnisarchitektur können sie als Vorläufer für die sich kurze Zeit später entwickelnden Themenparks und Kinoproduktionen angesehen werden.
Im Welterbeantrag begründet die Bayerische Schlösserverwaltung den außergewöhnlichen universellen Wert von Schloss Neuschwanstein und den anderen Königsschlössern.
Die Idee, dass Schloss Neuschwanstein Welterbe werden soll, kam nicht aus dem Wunsch nach mehr Bekanntheit oder mehr Touristen, sondern um das Gesamtkunstwerk aus Architektur und Landschaft zu würdigen.
Seit Ende der 1990er Jahre hat die Denkmalpflege gemeinsam mit den Schwangauer Bürgerinnen und Bürgern für den Erhalt und Schutz der einzigartigen Kulturlandschaft um Schloss Neuschwanstein gekämpft, um die fortschreitende touristische Vermarktung im Umfeld einzugrenzen. Hierauf beruht ein Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2007, mit der Forderung, die Königsschlösser Ludwigs II., darunter auch Neuschwanstein, zum UNESCO-Welterbe zu machen.
Landschaftsprägende Hotelplanungen am Bullachberg und großmaßstäbliche Planungen der touristischen Infrastruktur in Hohenschwangau (Alpseearena etc.) konnten mit dem Hinweis auf die überregionale Bedeutung dieser Kulturlandschaft qualitativ angepasst werden. (Stichwort: Soft Tourismus)
Das künftige Welterbe Schloss Neuschwanstein ist im Staatsbesitz und der Bayerischen Schlösserverwaltung unterstellt.
Die Bayerische Schlösserverwaltung übernimmt als Vertreter des Freistaates Bayern alle organisatorischen und denkmalfachlichen Anforderungen der UNESCO.
Durch die Eintragung in die Welterbeliste ergeben sich keine direkten Forderungen der UNESCO an die Gemeinde Schwangau.
Gemeinden, in denen Welterbestätten liegen, verpflichten sich freiwillig, den Schutz der visuellen Integrität (Unversehrtheit) im Umfeld zu erhalten.
Die UNESCO fordert für jede Eintragung in die Welterbeliste die Ausweisung von sogenannten Kern- und Pufferzonen.
Die in die Liste des UNESCO-Welterbes eingetragenen Stätten (Kernzone) sind in ihrem Bestand bzw. ihrer Wertigkeit dauerhaft zu erhalten. Dies gilt in eingeschränkter Weise auch für die umgebende sogenannte Pufferzone.
Die Kernzone ist das nominierte Gebäude Schloss Neuschwanstein.
Die Pufferzone wird einvernehmlich mit der Gemeinde Schwangau festgelegt. Hierfür hat die Bayerische Schlösserverwaltung einen Vorschlag erarbeitet (siehe Katasterkarte Schwangau).
Die Pufferzone soll langfristig die wichtigsten Sichtachsen um das Schloss schützen und die einzigartige, von König Ludwig gewollte Inszenierung von Alpenlandschaft und Schlossbau erhalten.
Die Festlegung der Kern- und Pufferzonen begründet rechtlich gesehen für sich keinen weiteren Schutzstatus. Der Schutz ist vielmehr über das bereits bestehende rechtliche Instrumentarium (u. a. Vorgaben des Denkmalschutzrechts) zu gewährleisten.
Im Umfeld des künftigen Welterbes Neuschwanstein gibt es keine Verschärfung des geltenden Denkmalrechts. Im Fall einer erfolgreichen Nominierung bei der UNESCO würde der bereits nach geltendem Recht bestehende Schutzstandard unverändert fortgelten. Die UNESCO selbst erlässt keine darüber hinaus gehenden Vorschriften. Ein neues Schutzregime wird nicht geschaffen. Die UNESCO kann keine Planungsvorhaben genehmigen oder nicht genehmigen. Sie könnte lediglich den Welterbetitel für Neuschwanstein wieder aberkennen.
Da Schloss Neuschwanstein bereits jetzt in der Denkmalliste als landschaftsprägendes Denkmal eingetragen ist, sind großmaßstäbliche Änderungen im Umfeld auch jetzt schon mit der bayerischen Denkmalpflege abzustimmen.
Lediglich bei großen Wiederherstellungs- oder Neubaumaßnahmen in der Kern- oder Pufferzone, die möglicherweise den von der UNESCO anerkannten außergewöhnlichen universellen Wert der Welterbestätte gefährden könnten, ist eine vorherige Benachrichtigung der UNESCO vorgeschrieben, um eine welterbeverträgliche Lösung zum Erhalt des Titels abzustimmen. Dabei handelt es sich erfahrungsgemäß aber um äußerst seltene Einzelfälle. Bei den weit überwiegenden sonstigen Maßnahmen erfolgt dagegen keine Einbindung der UNESCO.
UNESCO-Welterbe heißt nicht „Käseglocke“ oder Stillstand im Umfeld. Qualitätsvolle Entwicklungen sind durchaus möglich, was man in anderen, bereits bestehenden Welterbestätten, wie z. B. in Regensburg sehen kann.
Schloss Neuschwanstein ist bereits weltbekannt, eine Steigerung der Besucher ist nicht zu erwarten.
Ein zentrales Bestreben aller Beteiligten ist es, den Massentourismus einzugrenzen und „Overtourism“ zu verhindern.
Die Bayerische Schlösserverwaltung beabsichtigt eine Besucherregulierung nach der Eintragung in die UNESCO-Welterbeliste nach konservatorischen und denkmalfachlichen Vorgaben.
Das Prädikat Welterbe bietet die Chance, eine qualitative Verbesserung in der touristischen Vermarktung und Infrastruktur zu erreichen.
Die Bürgerinnen und Bürger von Schwangau leben in einer einzigartigen Kulturlandschaft, auf die sie zu Recht stolz sein können und um die sie die ganze Welt beneidet.
Mit dem Prädikat „UNESCO-Welterbe“ eröffnen sich Chancen der Qualitätsverbesserung für Infrastruktur und den Tourismus.
Der Titel bietet die Chance, nachhaltige und langfristige Lösungen für die Probleme des Massentourismus, sei es im Verkehr oder der Infrastruktur, anzugehen.
Schloss Neuschwanstein ist weltberühmt, die Vorfahren der heutigen Schwangauer Bevölkerung haben es mit gebaut, die nachfolgenden Generationen haben es seit dem Tod König Ludwigs in seinem einzigartigen Umfeld bewahrt und nun heißt es dies für die kommenden Generationen zu bewahren!
Es ist ein Bayerisches, ein Allgäuer und ein Schwangauer UNESCO-Welterbe! Es ist unsere Heimat!
„Man soll mir die idyllische Einsamkeit und die romantische Natur, deren malerische Schönheit im Winter noch ungleich größer ist als im Sommer, nicht durch Eisenbahnen und Fabriken stören. Auch für zahlreiche andere Menschen, als ich einer bin, wird die Zeit kommen, in der sie sich nach einem Lande sehnen und zu einem Fleck Erde flüchten, wo die moderne Kultur, Technik, Habgier und Hetze noch eine friedliche Stätte weit vom Lärm, Gewühl, Rauch und Staub der Städte übrig gelassen hat.“ (1878)
Entwurf zur Kern- und Pufferzone um Schloss Neuschwanstein
Detaillierte Flurkarte zur Pufferzone zwischen Schloss Neuschwanstein und Schwangau
Stellen Sie uns Ihre Fragen zum geplanten UNESCO-Welterbe Königsschlösser Ludwig II.
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