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24. August 2018

Pressemitteilung

Hundertfacher goldener König Ludwig II. im Schlosspark Nymphenburg

Heimatstaatssekretär Dr. Reichhart stellt Kunstinstallation von Prof. Hörl vor // Bericht über geplante Um- und Ausbaumaßnahmen am Schloss

„Einen Tag vor seinem 173. Geburtstag kehrt König Ludwig II. nach Schloss Nymphenburg als seinem Geburtsort zurück – und das in Gold und hundertfach. Bei so einem Zusammentreffen bin ich mir sicher, dass dieses Kunstwerk ein ganz besonderes Highlight für den Schlosspark sein und viele Gäste erfreuen und inspirieren wird“, freute sich Heimatstaatssekretär Dr. Hans Reichhart am Freitag (24.8.) bei der Vorstellung der Kunstinstallation vor Ort. „Es ist ein Glücksfall, dass mit Prof. Ottmar Hörl ein so außergewöhnlicher Künstler den Märchenkönig zurück nach Hause bringt“, betonte Reichhart.

Insgesamt 100 Abbilder des Königs wurden in einem aufwändigen Schleudergussverfahren nachgeformt und golden lackiert. Die Fertigung erfolgte bei einer Spezialfirma im oberfränkischen Coburg. Die originale Büste, die der Künstler als Vorbild genutzt hat, überblickt nahe des Herzogstandhauses in 1575 Metern Höhe den Freistaat. „Eine wunderbare Verbindung über den ganzen Freistaat hinweg – vom Herzogstand im Süden bis nach Coburg im Norden – und das Ergebnis ist hier und heute in München zu besichtigen“, sagte Reichhart. Die Abbildungen sind auf einer Holzkonstruktion aufgestellt und so positioniert, dass sie dem Betrachter fast in Augenhöhe gegenüber stehen.

Im Rahmen der Vorstellung berichtete Staatssekretär Dr. Reichhart auch über die anstehenden Um- und Ausbaumaßnahmen am Schloss. Insbesondere die Restaurierungswerkstätten für Grafik, Keramik, Tapisserie, Textilien und Metall werden auf den neuesten Stand gebracht und barrierefrei gestaltet. „Wir wollen unseren Mitarbeitern optimale Arbeitsmöglichkeiten bieten. Sie leisten hervorragende Arbeit für den Erhalt und die Pflege der historischen Gegenstände und Materialien in den Objekten der Schlösserverwaltung“, erläuterte Reichhart.

 

Pressemitteilung Nr. 344/18
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Pressemitteilung 24. August 2018


 
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