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31. Januar 2005

Pressemitteilung

Langlaufen nur außerhalb des Nymphenburger Schlossparks möglich

Nach einigen unklaren Angaben in der Presse möchte die Bayerische Schlösserverwaltung klarstellen, dass Langlaufen innerhalb des Nymphenburger Schlossparkgeländes nicht gestattet ist. Außerhalb des Parkgeländes hinter der Schlossmauer spurt die Stadt München eine etwa vier Kilometer lange Loipe.

Die Grünanlagenaufsicht der Stadt gibt unter der Telefonnummer (0 89) 2 33-2 76 56 sowie im Internet unter www.muenchen.de Auskunft, ob die Loipen in den Städtischen Anlagen zur Zeit gespurt sind. Neben der Langlauf-Loipe am Schlosspark Nymphenburg gibt es auch Loipen im Westpark, im Ostpark, in den Isarauen und im Paul-Diehl-Park (Pasing).

 

Presse-Informationen:
Ines Treffler, Pressesprecherin der Bayerischen Schlösserverwaltung
Telefon (0 89) 1 79 08-160, Fax (0 89) 1 79 08-190, presse@bsv.bayern.de


Pressemitteilung 31. Januar 2005


 
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