Auf dieser Seite finden Sie generelle Informationen zu den Öffnungszeiten der Schlösser sowie Angaben darüber, welche Personen freien oder ermäßigten Eintritt erhalten.
Die aktuellen Öffnungszeiten und Eintrittspreise der einzelnen Schlösser entnehmen Sie bitte der jeweiligen
Objektseite (gewünschtes Schloss in der Bayernkarte anklicken) oder der
pdf-Datei "Alle Öffnungszeiten und Eintrittspreise auf einen Blick"
.
Hier finden Sie Informationen zu den
Jahreskarten und Mehrtagestickets der Bayerischen Schlösserverwaltung.
Die Sehenswürdigkeiten der Schlösserverwaltung sind grundsätzlich durchgehend geöffnet, im Sommer von 9 bis 18 Uhr, im Winter von 10 bis 16 Uhr, viele davon auch montags.
Die genauen Öffnungszeiten finden Sie bei den jeweiligen Objekten.
Feiertage: fast alle Objekte sind am 1. Januar, Faschingsdienstag sowie am 24., 25. und 31. Dezember geschlossen.
Ausnahmen: Schloss Neuschwanstein ist am Faschingsdienstag geöffnet, die Befreiungshalle Kelheim am 31. Dezember und 1. Januar.
Letzter Einlass ist in fast allen Objekten 30-45 Minuten vor Ende der angegeben Öffnungszeit.
Bei den Königsschlössern ist in der Hauptsaison mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
In den Sehenswürdigkeiten sind Sonderführungen nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten freien Eintritt.
Ebenfalls erhalten Schüler mit allgemeiner Schulpflicht (Hauptschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium) sowie Schüler von Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Wirtschaftsschulen gegen Vorlage des Schülerausweises freien Eintritt.
Insbesondere Sprachschülern und Schülern von Abendgymnasien wird kein freier Eintritt gewährt.
Reiseleiter und Kraftfahrer von Reiseunternehmen erhalten freien Eintritt.
Ermäßigte Eintrittspreise werden für folgende Personen / Gruppen gewährt:
1. geschlossene Reisegesellschaften und Besuchergruppen mit mindestens 15 zahlenden Teilnehmern (die ermäßigten Eintrittskarten müssen vom Reiseleiter insgesamt gelöst und verrechnet werden),
2. Teilnehmer an Betriebsausflügen (Bescheinigung der Firma oder Dienststelle erforderlich; die ermäßigten Eintrittskarten müssen vom Reiseleiter insgesamt gelöst werden),
3.
Mitglieder des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker e.V.,
4.
Mitglieder des Berufverbandes Bildender Künstler,
5.
Mitglieder des Schutzverbandes Bildender Künstler,
6. Studierende und Kursteilnehmer des Goethe-Instituts gegen Vorlage entsprechender Ausweise (deutscher oder internationaler Studentenausweis),
7. Helferinnen und Helfer des freiwilligen sozialen Jahres sowie die Teilnehmer des freiwilligen ökologischen Jahres (gegen Ausweis),
8.
Grundwehrdienstleistende und Zivildienstleistende (gegen Ausweis),
9.
Schwerbehinderte (gegen Ausweis); die Begleitperson erhält freien Eintritt, sofern im Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer Begleitperson eingetragen ist.,
10.
Besuchergruppen unter 15 Teilnehmern, bei denen die Kosten des Besuchs von Wohlfahrtsorganisationen voll oder zum Teil getragen werden und in besonderen Ausnahmefällen,
11. Personen ab 65 Jahre (Personalausweis).
Änderungen vorbehalten!