Generelle Regelungen und Informationen zu Öffnungszeiten und Tarifbestimmungen in den Sehenswürdigkeiten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen:

Allgemeine Informationen

Auf dieser Seite finden Sie generelle Informationen zu den Öffnungszeiten der Schlösser sowie Angaben darüber, welche Personen freien oder ermäßigten Eintritt erhalten. Aktuelle Öffnungszeiten und Preise einzelner Schlösser entnehmen Sie bitte der jeweiligen interner Link Objektseite oder der externer Link pdf-Datei "Alle Öffnungszeiten und Eintrittspreise auf einen Blick".

 

 

interner Link Informationen zu unseren Jahreskarten und Mehrtagestickets

 

Öffnungszeiten

  • Die Sehenswürdigkeiten der Schlösserverwaltung sind grundsätzlich durchgehend geöffnet, im Sommer von 9 bis 18 Uhr, im Winter von 10 bis 16 Uhr, viele davon auch montags. Einige Häuser sind im Winterhalbjahr geschlossen. Die Öffnungszeiten der einzelnen Schlösser finden Sie auf den jeweiligen interner Link Objektseiten.

  • Feiertage: fast alle Objekte sind am 1. Januar, Faschingsdienstag sowie am 24., 25. und 31. Dezember geschlossen.
    Ausnahme: interner Link Schloss Neuschwanstein ist am Faschingsdienstag geöffnet.

  • Letzter Einlass ist in fast allen Objekten 30-45 Minuten vor Ende der angegeben Öffnungszeit.

  • Bei den Königsschlössern ist in der Hauptsaison mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

  • In den Sehenswürdigkeiten sind Sonderführungen nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Eintrittspreise

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten freien Eintritt.
    Ebenfalls erhalten Schüler mit allgemeiner Schulpflicht (Hauptschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium) sowie Schüler von Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Wirtschaftsschulen gegen Vorlage des Schülerausweises freien Eintritt.
    Insbesondere Sprachschülern und Schülern von Abendgymnasien wird kein freier Eintritt gewährt.

  • Reiseleiter (1 Reiseleiter oder Fremdenführer pro angefangene 25 zahlenden Teilnehmer einer Reisegruppe) und Kraftfahrer von Reiseunternehmen erhalten freien Eintritt.

  • Ermäßigte Eintrittspreise werden für folgende Personen / Gruppen gewährt:

    1. geschlossene Reisegesellschaften und Besuchergruppen mit mindestens 15 zahlenden Teilnehmern (die ermäßigten Eintrittskarten müssen vom Reiseleiter insgesamt gelöst und verrechnet werden),

    2. Teilnehmer an Betriebsausflügen (Bescheinigung der Firma oder Dienststelle erforderlich; die ermäßigten Eintrittskarten müssen vom Reiseleiter insgesamt gelöst werden),

    3. Mitglieder des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker e.V.,

    4. Mitglieder des Berufverbandes Bildender Künstler,

    5. Mitglieder des Schutzverbandes Bildender Künstler,

    6. Studierende und Kursteilnehmer des Goethe-Instituts gegen Vorlage entsprechender Ausweise (deutscher oder internationaler Studentenausweis),

    7. Helferinnen und Helfer des freiwilligen sozialen Jahres sowie die Teilnehmer des freiwilligen ökologischen Jahres (gegen Ausweis),

    8. Freiwillig Wehrdienst Leistende und Frewillige nach dem Bundesfreiwilligengesetz (gegen Ausweis),

    9. Schwerbehinderte (gegen Ausweis); die Begleitperson erhält freien Eintritt, sofern im Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer Begleitperson eingetragen ist.,

    10. Besuchergruppen unter 15 Teilnehmern, bei denen die Kosten des Besuchs von Wohlfahrtsorganisationen voll oder zum Teil getragen werden und in besonderen Ausnahmefällen,

    11. Personen ab 65 Jahre (Personalausweis).

Änderungen vorbehalten!

 

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